Hessischer Tierschutzforschungspreis 2012: Frau Dr. Haltner als Jurymitglied ausgewählt

Hessischer Tierschutzforschungspreis 2012: Frau Dr. Haltner als Jurymitglied ausgewählt

Ausschreibung des Hessischen Preises für die Erforschung und Weiterentwicklung von Methoden zur Verbesserung des Tierschutzes im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre oder der Herstellung biomedizinischer Produkte im Sinne der 3R Tierschutzforschungspreis 2012

Tiere sind Lebewesen, die Wohlbefinden, aber auch Schmerzen und Leiden empfinden können. Daraus erwächst die Verpflichtung, Eingriffe und Behandlungen an Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, so weit wie möglich zu vermeiden oder zumindest die Belastung der Tiere zu reduzieren. Hessen will als wichtiger Standort für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung einen Anreiz geben, an diesem Ziel weiterzuarbeiten und nicht nachzulassen, neue Lösungen zu suchen und in Anwendung zu bringen.

Leitgedanke ist dabei das von Russel und Burch 1959 erstmals formulierte Prinzip der 3 R:

Replacement – Methoden zum Ersatz von Tierversuchen

Reduction – Methoden zur Verringerung der Tierzahl im Tierversuch

Refinement – Methoden zur Verminderung von Schmerzen und Leiden der im Versuch verwendeten Tiere.

Der Preis wird für herausragende wissenschaftliche Arbeiten ausgeschrieben, die einen richtungsweisenden Beitrag zur Vermeidung oder Verminderung von Tierversuchen und ähnlichen Eingriffen oder Behandlungen in der Forschung, Lehre oder bei der Herstellung biomedizinischer Produkte (wie Impfstoffe, Antikörper o. ä.) leisten oder zu einer deutlichen Verminderung von Schmerzen oder Leiden der verwendeten Tiere führen können.

Preiswürdig sind sowohl Beiträge, die hierzu neue methodische Ansätze liefern, als auch Beiträge, die bereits bestehende Ansätze aufgreifen und so fortentwickeln, dass sie in der Praxis breite Anwendung finden können (Prävalidierung und Validierung).

Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert.

Er wird alle zwei Jahre ausgeschrieben und kann ganz oder geteilt vergeben werden. Gehen keine geeigneten Beiträge ein, kann die Vergabe ausgesetzt werden.

Teilnahmeberechtigt sind Personen oder Personengruppen, die in Hessen wissenschaftlich tätig sind, sowie in Hessen ansässige wissenschaftlich tätige Firmen und Einrichtungen.

Vorschläge können von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst eingereicht werden.

Vorschlagsberechtigt sind auch wissenschaftliche Einrichtungen und Fachorganisationen, Einrichtungen der Veterinärverwaltung sowie Tierschutzorganisationen.

Eine Jury aus sieben Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Industrie, Behörden, Tierschutz werden die Preisträger nominieren.
Die Geschäftsführerin der Across Barriers GmbH wurde nun als Jury – Mitglied ausgewählt.

Die Beiträge sollen eine ausführliche Beschreibung der neu entwickelten Methode und ihrer Eignung bzw. konkrete Ausführungen zur methodischen Fortentwicklung und Anwendung bestehender Ansätze enthalten. Sie sollen neueren Datums und veröffentlicht oder zur Veröffentlichung geeignet sein. Sie müssen in Deutsch oder Englisch abgefasst sein. Zusätzlich zum eigentlichen Beitrag sind in deutscher Sprache eine kurze Zusammenfassung und eine Begründung der Bewerbung abzugeben, aus der die Bedeutung für den Tierschutz in Sinne der 3 R hervorgeht. Darüber hinaus wird gebeten, eine kurze Vita des oder der Hauptautoren und ggf. vorhandene Publikationslisten beizulegen.

Bereits mit einem Tierschutzpreis ausgezeichnete Arbeiten sind kenntlich zu machen.

Die Beiträge sind in elektronischer Form – per Mail – einzureichen.

Die Preisvergabe durch die Hessische Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erfolgt auf Vorschlag einer Fachjury, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Hessischen Veterinärverwaltung, wissenschaftlich tätiger Einrichtungen, hessischer Tierschutzorganisationen und der Landesbeauftragten für Tierschutz besteht.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angehörige der Jury und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ein Anspruch auf Preisverleihung besteht nicht.

Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 15. Juli 2012 an das

Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Landesbeauftragte für Tierschutz

Dr. Madeleine Martin

Mainzer Str. 80

65189 Wiesbaden.

Mail: tierschutz@hmuelv.hessen.de

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